Organigramm
Der Kirchenkreis ist doch größer als man denkt. Und viele arbeiten an kirchlichen Angelegenheiten mit. Deshalb ist es wichtig, gerade die Vernetzung zwischen Kirchenvorstand und den Verwaltungskräften zu fördern.
Grundsätzlich gibt es natürlich auch noch die Landeskirche mit einem Landeskirchenamt. Dieses ist eine Aufsichtsbehörde. Es genehmigt grundsätzliche Rechtsakte wie Veränderungen von Kirchengemeinden oder z.B. die Eröffnung oder Schließung von Friedhöfen.
Unser Kirchenamt hilft bei der Umsetzung von Kirchenvorstandsbeschlüssen in Bezug auf Bau, Personal oder berät in Haushaltfragen. Dazu muss auch das Kirchenamt wissen, wer im KV zuständig ist (Vorsitzende, ganzer KV, einzelne Ausschüsse im KV oder Einzelpersonen).
Am Seitenrand finden sich die einzelnen Fachbereiche und Sie erfahren, wofür diese zuständig sind. Außerdem wird Ihnen auch ein Ansprechpartner genannt. Die Daten basieren auf dem Stand vom 23.08.2024
Grundsätzlich gibt es natürlich auch noch die Landeskirche mit einem Landeskirchenamt. Dieses ist eine Aufsichtsbehörde. Es genehmigt grundsätzliche Rechtsakte wie Veränderungen von Kirchengemeinden oder z.B. die Eröffnung oder Schließung von Friedhöfen.
Unser Kirchenamt hilft bei der Umsetzung von Kirchenvorstandsbeschlüssen in Bezug auf Bau, Personal oder berät in Haushaltfragen. Dazu muss auch das Kirchenamt wissen, wer im KV zuständig ist (Vorsitzende, ganzer KV, einzelne Ausschüsse im KV oder Einzelpersonen).
Am Seitenrand finden sich die einzelnen Fachbereiche und Sie erfahren, wofür diese zuständig sind. Außerdem wird Ihnen auch ein Ansprechpartner genannt. Die Daten basieren auf dem Stand vom 23.08.2024